Das 1. Gedächtnis wird in der Regel am Sonntag nach der Beerdigung im Gottesdienst
(um 10.30 Uhr) gehalten, mit anschliessendem Grabbesuch.
Dieses Datum wird mit der Trauerfamilie abgesprochen.
Das 1. Jahresgedächtnis wird ca. am 1. Todestag des Verstorbenen im Sonntagsgottesdienst
um 10.30 Uhr gehalten, mit anschliessendem Grabbesuch.
Dieses Datum wird ebenfalls mit der Trauerfamilie abgesprochen.
Es besteht die Möglichkeit eine Jahrzeitstiftmesse für einen Verstorbenen zu lösen, die in der Regel im Todesmonat im Sonntagsgottesdienst um 10.30 Uhr gelesen wird; beginnend 1 Jahr nach dem Jahresgedächtnis für die entsprechende Anzahl Jahre.
Der Erlös aus den Stiftungsgeldern kommt Priestern in den Missionen zugute.
Die Daten finden Sie hier